B. Fragekatalog zu beantworten von Besucherin respektive des
Besuchers (innerhalb oder ausserhalb des Pflegeheimgeländes)
1. Haben Sie eines der folgenden Symptome
a. Trockener Husten
Ja
b. Halsschmerzen
Ja
c. neu aufgetretene Kurzatmigkeit
Ja
d. Fieber, Fiebergefühl
Ja
e. Muskelschmerzen
Ja
f. Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
Ja
g. Andere grippeartige Symptome
Ja
2. Hatten Sie eines der oben beschriebenen Symptome innerhalb der letzten 48 Stunden?
Ja
Falls eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantwortet wurden, ist ein Besuch nicht möglich.
Die Institutionsleitung kann in sachlich begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.
C. Schutzmassnahmen
Die Besucherin respektive der Besucher (innerhalb oder ausserhalb des Pflegeheimgeländes) bestätigt mit dem Absenden des Formulares:
Vom Pflegeheim wurden die Schutzmassnahmen des BAG und die Schutzmassnahmen
des Pflegeheims betreffs Besuch innerhalb und ausserhalb der Institution zugänglich gemacht
Die Händedesinfektion wird gemäss Instruktionen der Institution eingehalten
Schutzmassnahmen wie unter anderem betreffend den Gebrauch eines Mundschutzes werden
gemäss Instruktion des Pflegeheims eingehalten
Generell werden die Abstandsregeln des Bundes zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern, zu den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zu weiteren Personen im Pflegeheim eingehalten.
Gerne nimmt die Heimleitung Ihre Verbesserungsvorschläge schriftlich entgegen.
Das kantonale Gesundheitsamt Schaffhausen funktioniert als Anlaufstelle,
wenn die ergriffenen Schutzmassnahmen als unzureichend beurteilt werden.
D. Zertifikat/Bescheinigung
Gemäss Allgemeinverfügung des Kantonsarztes vom 09. September 2021sind Besuche
nur noch mit gültigem Covid Zertifikat möglich. Besucherinnen und Besucher sind gemäss
dieser Verordnung verpfilcihtet, dieses Zertifikat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom
Ruhesitz auf Verlangen vorzulegen.
Gerne nimmt die Heimleitung Ihre Verbesserungsvorschläge schriftlich entgegen. Das kantonale Gesundheitsamt
Schaffhausen funktioniert als Anlaufstelle, wenn die ergriffenen Schutzmassnahmen als
unzureichend beurteilt werden.
E. Unterschrift
Die Besucherin oder der Besucher bestätigt, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäss
beantwortet zu haben und die Schutzmassnahmen zu befolgen.
Die Besucherin oder der Besucher bestätigt, über ein gültiges Covid Zertifikat oder über eine vom
kantonalen Gesundheitsamt bewilligte Bestätigung zu verfügen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen während den üblichen Büroöffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Datum des Besuchs:
Uhrzeit:
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