Alters- und Pflegeheim Ruhesitz
Zelgstrasse 2
8222 Beringen
Pflegeheim Ruhesitz Beringen
Tel. +41 52 685 16 51
Fax +41 52 685 16 89
info@pflegeheim-ruhesitz.ch
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BESUCH IM RUHESITZ

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Gesundheits-Checkliste, welche jede Person, welche das Alters- und Pflegeheim Ruhesitz betritt, auszufüllen hat (Ausnahme Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)

A. Personalien

1. Name der Bewohnerin oder des Bewohners

*Name:
*Vorname:
*Grund des Aufenthaltes:

2. Name der Besucherin oder des Besuchers

*Name:
*Vorname:
Telefon Nr.:
*E-Mail:
Bemerkung:

B. Fragekatalog zu beantworten von Besucherin respektive des Besuchers (innerhalb oder ausserhalb des Pflegeheimgeländes)

1. Haben Sie eines der folgenden Symptome

a. Trockener Husten
b. Halsschmerzen
c. neu aufgetretene Kurzatmigkeit
d. Fieber, Fiebergefühl
e. Muskelschmerzen
f. Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
g. Andere grippeartige Symptome
2. Hatten Sie eines der oben beschriebenen Symptome innerhalb der letzten 48 Stunden?

Falls eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantwortet wurden, ist ein Besuch nicht möglich.

Die Institutionsleitung kann in sachlich begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.

C. Schutzmassnahmen Die Besucherin respektive der Besucher (innerhalb oder ausserhalb des Pflegeheimgeländes) bestätigt mit dem Absenden des Formulares:

  • Vom Pflegeheim wurden die Schutzmassnahmen des BAG und die Schutzmassnahmen des Pflegeheims betreffs Besuch innerhalb und ausserhalb der Institution zugänglich gemacht
  • Die Händedesinfektion wird gemäss Instruktionen der Institution eingehalten
  • Schutzmassnahmen wie unter anderem betreffend den Gebrauch eines Mundschutzes werden gemäss Instruktion des Pflegeheims eingehalten
  • Generell werden die Abstandsregeln des Bundes zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern, zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zu weiteren Personen im Pflegeheim eingehalten.

Gerne nimmt die Heimleitung Ihre Verbesserungsvorschläge schriftlich entgegen. Das kantonale Gesundheitsamt Schaffhausen funktioniert als Anlaufstelle, wenn die ergriffenen Schutzmassnahmen als unzureichend beurteilt werden.

D. Zertifikat/Bescheinigung

Gemäss Allgemeinverfügung des Kantonsarztes vom 09. September 2021sind Besuche nur noch mit gültigem Covid Zertifikat möglich. Besucherinnen und Besucher sind gemäss dieser Verordnung verpfilcihtet, dieses Zertifikat den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Ruhesitz auf Verlangen vorzulegen.

Gerne nimmt die Heimleitung Ihre Verbesserungsvorschläge schriftlich entgegen. Das kantonale Gesundheitsamt Schaffhausen funktioniert als Anlaufstelle, wenn die ergriffenen Schutzmassnahmen als unzureichend beurteilt werden.

E. Unterschrift

Die Besucherin oder der Besucher bestätigt, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäss beantwortet zu haben und die Schutzmassnahmen zu befolgen.

Die Besucherin oder der Besucher bestätigt, über ein gültiges Covid Zertifikat oder über eine vom kantonalen Gesundheitsamt bewilligte Bestätigung zu verfügen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen während den üblichen Büroöffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Datum des Besuchs:
Uhrzeit:

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