Pflegeheim-Ruhesitz Beringen

Altersheim Beringen Löhningen Guntmadingen

Pflegeheim Beringen Löhningen Guntmadingen

Pflegeheim Ruhesitz Beringen Löhningen Guntmadingen
Pflegeheim-Ruhesitz Beringen
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Kontaktadresse
Altersheim Beringen
Zelgstrasse 2,
8222 Beringen
Tel. 052 685 16 51
Fax 052 685 16 89
 
 
Neuheiten / Aktuelles

Stiftungsrat

2009 waren es 35 Jahre her, seit die Geschwister Kägi der Pilgermission St. Chrischona den alten "Ruhesitz" samt Umschwung zu einem symbolischen Preis vermacht haben, mit der Bedingung, dieses Haus im christlichen Geist weiterzuführen. Die Leitung des Chrischona-Werkes hat dann eine Stiftung gegründet und Stiftungsräte berufen, je ein Mitglied aus dem Aeltestenrat der Chrischona-Gemeinden Beringen, Schaffhausen und Hallau und den Inspektor vom Gesamtwerk. Als die Gemeinde Beringen dann mit einem zinslosen Darlehen von Fr. 600'000.--- die Renovation und den Neubau 1974 unterstützte, wurde der Gemeindepräsident und der Fürsorgereferent der Gemeinde Beringen zusätzlich in den Stiftungsrat gewählt.

Vor dem erneuten Ausbau in den Jahren 1992/93 wurde dann der Zweckverband "Altersbetreuung der Gemeinden des Oberklettgau" gegründet, um vom Kanton die Beiträge zu erhalten, wie sie öffentlichen Heimen ausgerichtet werden. Die Gemeinden Beringen, Löhningen, Guntmadingen und Siblingen sind seither in diesem Zweckverband zusammengeschlossen und richten im Verhältnis zum Kanton, Beiträge aus. Seit dieser Zeit sind nun auch drei Personen des Zweckverbandes im Stiftungsrat vertreten.

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat setzt sich zur Zeit aus folgenden Vertretern zusammen:

Name
Wohnort
Aufgabe
Herr Daniel Hallauer
Beringen
Präsident
Herr Markus Schwyn
Beringen
Aktuar
Frau Brigitte Greutmann
Siblingen
 
Frau Kathrin Hächler
Beringen
 
Frau Eva Neumann
Beringen
 
Herr Ralf Oberli
Lohn
 
Herr Samuel Schindler
Hallau
 
Frau Irene Walter
Löhningen
 
Frau Brigitta Widmer
Beringen
 

Der Zweckverband

Zweckverband Organigramm Zweckverband Organigramm

Der Verband bezweckt, die Sicherstellung von Alters- und Pflegeheimplätzen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden, insbesondere durch den Abschluss eines Leistungsvertrages mit der privatrechtlichen Stiftung "Alters- und Pflegeheim Ruhesitz" in Beringen.
Dieser Leistungsvertrag regelt im Sinne von Art. 6 des kantonalen Altersbetreuungs- und Pflegegesetz die Leistungen der Stiftung "Alters- und Pflegeheim Ruhesitz" zugunsten der Verbandsgemeinden, die Zusammenarbeit mit dem Zweckverband sowie die Finanzierung der Leistungen.

Der Zweckverband hat folgende Organe:

a) Die Gesamtheit der Verbandsgemeinden
b) Die Delegiertenversammlung

  • Die Delegiertenversammlung besteht aus je 3 Delegierten jeder Verbandsgemeinde, wobei je mindestens ein Delegierter dem Gemeinderat angehören muss
  • Die Delegierten werden durch die Verbandsgemeinden gewählt
c) Die Verbandsleitung
  • Die Verbandsleitung besteht aus 3 Mitgliedern, wobei mindestens 1 Mitglied der Standortgemeinde des Alters- und Pflegeheim Ruhesitz angehören muss
  • Die Mitglieder der Verbandsleitung sind gleichzeitig die Mitglieder des Zweckverbandes im Stiftungsrat
d) Die Rechnungsprüfungskommission

Die Aufgaben der Delegiertenversammlung:

  • Die Genehmigung des Voranschlages sowie des jährlichen Geschäftsberichtes, der Rechnung und des Kontrollstellenberichtes Des Zweckverbandes
  • Die Genehmigung des Voranschlages und der Taxen des Alters- und Pflegeheim Ruhesitz in Beringen
  • Die Kenntnisnahme des jährlichen Geschäftsberichtes, der Betriebsrechnung und des Kontrollstellenberichtes des Alters- und Pflegeheim Ruhesitz in Beringen
  • Abschluss von Verträgen
  • Festlegung des Kostenverteilers
  • Die Wahl von 3 Mitgliedern der Verbandsleitung, wobei alle Gemeinderatsmitglieder einer Verbandsgemeinde sein müssen und mindestens ein Mitglied der Stanortgemeinde angehören muss
  • Wahl der Rechnungsprüfungskommission auf eine Amtsdauer von vier Jahren
  • Erarbeiten von Verbandsordnungsanpassungen zuhanden der Verbandsgemeinden
  • Erarbeiten von Leistungsvertragsanpassungen zuhanden der Verbandsgemeinden
  • Beschlussfassung über die jährlichen Gemeindebeiträge sowie über Investitionen von bis zu Fr. 500'000.—

Die Aufgaben der Verbandsleitung:

  • Führung der Verbandsgeschäfte, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ übertragen worden sind
  • Vertretung des Zweckverbandes nach aussen
  • Vollzug der Beschlüsse der Delegiertenversammlung
  • Vorbereitung der Antragsstellung zu den Geschäften der Delegiertenversammlung
  • Vertretung des Zweckverbandes gegenüber dem Vertragspartner "Stiftung Alters- und Pflegeheim Ruhesitz"
  • Verhandlungen mit Drittgemeinden über einen allfälligen Beitritt
  • Verhandlungen mit Verbandsgemeinden über einen Austritt
  • Behandlung von Einsprachen und Mängelrügen


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