

Aufgrund des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind alle Betriebe des Gesundheitswesen verpflichtet, Massnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen. Das Ziel dieser Massnahmen ist, den Bewohnerinnen und Bewohnern weiterhin eine optimale Betreuung zu wirtschaftlichen Preisen anzubieten und sicherzustellen.
Wir haben uns im Jahre 2001 für das aussagekräftige Qualitätssystem OptiHeim entschieden. Qualitätssicherung ist ein ständiger, dynamischer Prozess, weshalb auch die überprüfung periodisch stattfinden muss. Die letzte grosse Erhebung haben wir im Jahr 2003 durchgeführt. Die nächste Erhebung wird im Jahre 2012 erstellt. OptiHeim ermittelt die Qualität aufgrund von Fragebogen. Zielgerichtet werden unterschiedliche Personengruppen befragt. Die Resultat der Umfrage und weitere Daten werden ausgewertet und ermöglichen inner- sowie überbetriebliche Vergleiche. Die gesamtheitliche Leistungsbilanz bildet die Grundlage für die Planung von Optimierungsmassnahmen.