Tarifverordnung
2012
Grundtaxe
pro Tag
Verpflegung, Elektrisch, Wasser, Heizung Reinigung des Zimmers, Benützung der Infrastruktur des Heimes,
waschen der Leibwäsche.
1-er Zimmer (kleine Fläche) mit Pflege nach BESA
Fr. 96.--
1-er Zimmer (durchschn Fläche) mit Pflege nach BESA
Fr. 102.--
1-er Zimmer (grosse Fläche) mit Pflege nach BESA
Fr. 106.--
Doppelzimmer mit Pflege nach BESA
Fr. 85.--
1-er Zimmer (durchschn. Fläche) ohne Pflege
Fr. 92.--
Dienstleistungen wie Coiffeur, Fusspflege, Cafeteriabon, pers. Verbrauchsmaterial usw. werden in Rechnung gestellt.
Pro Monat werden Fr. 5.-- für Duschmittel, Shampoo, Badezusatz, Seife, Desinfektionsmittel, etc. verrechnet (pauschal)
Betreuung und Hauswirtschaftsleistungen
pro Tag
bei Stufe 1 bis 3 pro Tag
Fr. 5.00
bei Stufe 4 pro Tag
Fr. 10.00
bei Stufe 5 pro Tag
Fr. 15.00
bei Stufe 6 pro Tag
Fr. 20.00
bei Stufe 7 pro Tag
Fr. 25.00
bei Stufe 8 bis 12 pro Tag
Fr. 28.00
Eine von der AHV/IV ausgerichtete Hilflosenentschädigung kommt dem Bewohner zugute.
Anteil an die Pflegekosten zulasten Bewohner/-in
pro Tag
bei Stufe 1 pro Tag
Fr. 1.00
bei Stufe 2 pro Tag
Fr. 12.00
bei Stufe 3 bis 12 pro Tag
Fr. 21.60
Heimreglement/Hausordnung
Das Heimreglement und die Hausordnung sind Bestandteile der Tarifordnung.
Pflegeleistungen nach Bedarfserfassung BESA
pro Tag
BESA Stufe 1 *
Fr. 9.50
BESA Stufe 2 *
Fr. 18.50
BESA Stufe 3 *
Fr. 28.50
BESA Stufe 4 *
Fr. 37.50
BESA Stufe 5 *
Fr. 48.50
BESA Stufe 6 *
Fr. 57.50
BESA Stufe 7 *
Fr. 66.50
BESA Stufe 8 *
Fr. 76.50
BESA Stufe 9 *
Fr. 85.50
BESA Stufe 10 *
Fr. 94.50
BESA Stufe 11 *
Fr. 103.50
BESA Stufe 12 *
Fr. 112.50
* Diese Preise werden in einem Vertrag mit dem kant. Krankenkassenverband geregelt und beinhalten das Material nach MiGeL-Liste.
Diese Aufwendungen werden Ihnen von den Krankenkassen im Normalfall rückvergütet.
Rückvergütungen
pro Tag
bei Abwesenheit ab 6. Tag gibt es eine Reduktion der Grundtaxe je Tag
Fr. 10.00
bei Spital - und Kuraufenthalt entfallen die Pflegekosten
Zuschläge
pro Tag
Kurzaufenthalter bis max. zwei Monate bezahlen pro Tag
Fr. 5.00
bei einem Austritt wird für allgemeinen Aufwand und Reinigung eine Austrittspauschale erhoben
(Einerz. Fr. 600.--/ Doppelz. Fr. 400.--)
Zahlungsbedingungen
Zahlungskonditionen über das Lastschriftverfahren innert 10 Tagen.
Ist eine Belastung via LSV nicht möglich, werden pro Rechnung Fr. 5.-- zusätzlich verrechnet.
Die Zahlungsfrist beträgt dann 20-ig Tage.
1 oder 1/2 Zimmer-Wohnungen
Eine Möglichkeit ist das Wohnen in einer ein- oder eineinhalb-Zimmer Wohnung in der Sonnmatt, Klösterli 17, 8222 Beringen
Auskünfte
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Heimleiter D. Gysin gerne zur Verfügung. (Telefon 052/685 16 51)